
Autofahrer aufgepasst! Das müssen Sie über den Erste-Hilfe-Kasten im Jahr 2023 wissen
Alle Fahrzeuge müssen einen Erste-Hilfe-Kasten mit den gesetzlich zulässigen Artikeln an Bord haben. Ab dem 1. Februar 2023 wird der Verbandskasten auch zwei Masken enthalten.
Wenn ein Unfall passiert, ist die Aufregung bei vielen Anwesenden natürlich groß. Doch gerade bei verletzten Personen ist es wichtig, Ruhe zu bewahren – und zuerst den Notruf zu wählen. Der nächste Schritt ist, den Unfallopfern Hilfe zukommen zu lassen. Hier kommt am ehesten der Verbandskasten zum Einsatz, der schon so lange untätig im Kofferraum liegt. Auch wenn dieser Fall zum Glück nur selten eintritt, ist es wichtig, das Material auf dem neuesten Stand zu halten.


DIN Norm 13164 und Bußgeld
Obwohl die „DIN-Norm 13164“ bereits seit dem 1. Februar 2022 in Kraft ist, hatten die Autofahrer ein Jahr Zeit, sich darauf einzustellen.
Die Art der Maske ist nicht vorgeschrieben: Es spielt also keine Rolle, ob man klinische Masken oder FFP2-Masken verwendet. Aufgrund der höheren Sicherheit wird jedoch die Verwendung von FFP2-Masken empfohlen. Wenn ein Auto bei einer Verkehrskontrolle keinen oder einen unvollständigen Verbandskasten hat, wird ein Bußgeld in Höhe von zehn Euro fällig. Die Ausstattung wird auch bei den regelmäßigen Wartungsterminen kontrolliert.
Empfehlung
Kfz-Sachverständige berichten, dass Verbandskästen oder -taschen nach der DIN-Norm 13164 eine Erste-Hilfe-Broschüre, eine Pflasterrolle auf einer Spule, unterschiedlich große Pflasterstreifen, staubgeschützte und verschlossene
Fertigpflaster und eine Pflasterschere enthalten müssen.
Zusätzlich enthalten neben einem Wundschnellverband auch verschiedene Verbände für Finger und Fingerkuppen, eine Rettungsdecke, Verbandspäckchen in verschiedenen Größen, Dreieckstücher, Fixierbinden, Kompressen zur Wundversorgung, Feuchttücher zur Hautreinigung und Einmal-Gummihandschuhe. Reisende sollten wissen, dass in einigen Ländern die Mitnahme
zusätzlicher Gegenstände im Fahrzeug erforderlich sein können.


Hauptuntersuchung
Das Vorhandensein eines Verbandskastens wird im Rahmen der Hauptuntersuchung geprüft. Nach § 35h StVZO muss sich ein solcher Verbandskasten im Fahrzeug befinden. Ein Nichtvorhandensein gilt als Mangel, und die Verkehrskontrolle kann ein Verwarnungsgeld von bis zu zehn Euro nach sich ziehen. Damit er in einer Notsituation sofort zugänglich ist, sollte der Verbandskasten im Auto an einer leicht zugänglichen Stelle untergebracht sein.
Der Prüfer achtet jedoch nicht nur, ob ein Erste-Hilfe-Set an Bord ist, sondern auch auf den Zustand des Inhalts. Da die steril verpackten Komponenten, wie z. B. Verbandsmaterial, ein Verfallsdatum haben, gehört auch die Bestätigung des Datums zur Inspektion. Am besten ist es, regelmäßig zu prüfen, ob alle Teile noch vollständig, einsatzbereit und aktuell sind. Ist das Verfallsdatum eines Verbandes veraltet, muss er ersetzt werden. Entweder Sie kaufen einzelne Teile – oder Sie legen sich einen neuen Verbandskasten zu.
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